Inkassoservice

Egal ob Sie ein Klein-, Mittel- oder Großunternehmen sind - bei uns sind Sie richtig.

 

Von "A" wie Auftragübernahme bis "Z" Zahlungsabrechnung, wir machen alles für Sie.

 

Nicht nur durch den individuell für Sie abgestimmten Mahnlauf sondern auch durch die persönliche Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden sind wir in der Lage, eine Lösung des Problems herbei zu führen. Denn, eine außergerichtliche Erledigung senkt in der Folge auch das Gerichtskostenrisiko.

 

Auch wenn Sie die Forderungseintreibung an uns abgeben, verlieren Sie den Fall nicht aus den Augen. Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand des jeweiligen Falles.

 

        

- vorgerichtliches Inkasso

Sie übergeben uns einfach die fällige Rechnung.

Die Forderung wird noch am selben Tag in unsere Bearbeitung aufgenommen.

Es hat sich gezeigt, dass nicht nur durch das schriftliche Inkasso sondern vor allem durch den persönlichen Kontakt - entweder durch unsere Außendienstmitarbeiter als auch durch das Telefoninkasso - mit dem zahlungspflichtigen Kunden eine effiziente Lösung  gefunden wird.

Dennoch kann es vorkommen, dass ein Erfolg in der vorgerichtlichen Phase nicht herbeigeführt werden kann. In diesem Fall stellen wir Ihnen einen renommierten Rechtsanwalt zur Verfügung.

 

- gerichtliches Inkasso

Den Anwalt den wir Ihnen zur Verfügung stellen ist ein Experte für diese Belange.

Klage, Exekution bis hin zum Vermögensverzeichnis werden zügig durchgeführt, damit nicht die Möglichkeit der Einbringlichmachung der Forderung verschleppt wird.

Selbstverständlich bleiben wir auch in dieser Phase - bis zur Erledigung des Falles - ihr Ansprechpartner.

 

   - nachgerichtliche Inkasso

Leider kommt es vor, dass auch die gerichtliche Betreibung – egal, ob dies durch den von uns zur Verfügung gestellten Rechtsanwalt bzw. durch einen Ihres Vertrauens gewählten Anwaltes versucht wurde – zu keinem positiven Ergebnis geführt hat.

Keine Sorge!  Auch in diesem Falle haben Sie Ihr Geld noch nicht verloren.

Ein rechtskräftiges  Urteil  verjährt erst  nach 30 Jahren.  Wir sind   daher  auch  in  diesem  Zeitraum  sehr  aktiv  und bemüht, Ihren Aussenstand einbringlich zu machen.

 

Es  besteht  absolut kein Risiko für Sie, denn  wir

stellen Ihnen -  bei Uneinbringlichkeit -

                       -  KEINEN Mitgliedsbeitrag

                       -  KEINE    Provision

                       -  KEINE    Bearbeitungsgebühr

in Rechnung.

Sie   können  somit  die Zeit,  welche  Sie zuvor  in  die Mahntätigkeit investiert haben, für Ihr tatsächliches Geschäft nutzen!