Schadensregulierungen

SVV bietet Ihnen, in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien, europaweit hoch qualitative, kostengünstige und rasche Schadenregulierung und Dienstleistungen vor Ort in Kenntnis der landesspezifischen Gesetze, Gegebenheiten und Sprachen in folgenden Bereichen: 

  • Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden gemäß Grüne-Karte-System

  • Regulierung von Haftpflichtschäden

  • Kaskohilfe

  • Regresse und Rechtsschutzforderungen

  • Ermittlungen

  • Erstellung von Gutachten (technisch, medizinisch)

  • Rechtliche Stellungnahmen (Beratung)

  • Einholung von behördlichen Unterlagen

  • Überprüfung von Rechnungen

Anwaltskosten bei Unfallregulierung

Bei den entstehenden Rechtsanwaltskosten sind mehrere Konstellationen denkbar. Es kommt darauf an, ob Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, ob Sie verkehrsrechtsschutzversichert sind, ob Sie eine Mitschuld trifft oder ob Sie eventuell eine Alleinschuld an dem Unfall haben.

- Wenn Sie Verkehrsrechtsschutz geniesen, dann brauchen Sie sich keine Gedanken über die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts machen.

- Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, so muss die gegnerische Versicherung die Rechtsverfolgungskosten tragen.

- Oftmals kommt ein Mitverschulden in Betracht. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts entsprechend dem regulierten Betrag. In einem Erstberatungsgespräch wird ein Anwalt Sie informieren, ob ein Mitverschulden in Betracht kommt.

- Selbst wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben den Verkehrsunfall alleine verschuldet, ist es ratsam, ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt zu vereinbaren, da der Unfallgegner unter Umständen aus Betriebsgefahr haftet und somit Ihnen neben einem Teil des Schadens auch ein verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld
zustehen kann.

 

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