|
SVV bietet Ihnen,
in Zusammenarbeit mit renommierten Anwaltskanzleien, europaweit hoch
qualitative, kostengünstige und rasche Schadenregulierung und
Dienstleistungen vor Ort in Kenntnis der landesspezifischen Gesetze,
Gegebenheiten und Sprachen in folgenden Bereichen:
-
Regulierung
von Kfz-Haftpflichtschäden gemäß Grüne-Karte-System
-
Regulierung
von Haftpflichtschäden
-
Kaskohilfe
-
Regresse
und Rechtsschutzforderungen
-
Ermittlungen
-
Erstellung
von Gutachten (technisch, medizinisch)
-
Rechtliche
Stellungnahmen (Beratung)
-
Einholung
von behördlichen Unterlagen
-
Überprüfung
von Rechnungen
Anwaltskosten bei
Unfallregulierung
Bei den
entstehenden Rechtsanwaltskosten
sind mehrere Konstellationen denkbar. Es kommt darauf an, ob Sie
unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, ob Sie
verkehrsrechtsschutzversichert sind, ob Sie eine Mitschuld trifft oder ob
Sie eventuell eine Alleinschuld an dem Unfall haben.
- Wenn Sie Verkehrsrechtsschutz geniesen, dann brauchen Sie sich keine
Gedanken über die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts machen.
- Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, so muss die
gegnerische Versicherung die Rechtsverfolgungskosten tragen.
- Oftmals kommt ein
Mitverschulden in Betracht. In
diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten des Anwalts
entsprechend dem regulierten Betrag. In einem Erstberatungsgespräch wird
ein Anwalt Sie informieren, ob ein Mitverschulden in Betracht kommt.
- Selbst wenn Sie der Ansicht sind, Sie haben den Verkehrsunfall alleine
verschuldet, ist es ratsam, ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt zu
vereinbaren, da der Unfallgegner unter Umständen aus Betriebsgefahr haftet
und somit Ihnen neben einem Teil des Schadens auch ein
verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld
zustehen kann.

Wir aktualisieren für
Sie!
In Kürze .......
|
|